2.2 Rechte des Urhebers

Mit dem Schaffen eines Werkes erhält der Urheber Urheberrechte, diese lassen sich in drei Kategorien aufteilen:

Urheberpersönlichkeitsrechte:

Verwertungsrechte:

Weitere Rechte:

Diese Rechte sind Vererbbar und gelten auch, wenn der Urheber im Auftrag eines Dritten gehandelt hat!

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