2.1 Was ist ein Urheber
Maßgeblich ist hier das Urheberschutzgesetz (letzmalig am 23. Juli 2002 bearbeitet):
Ein Urheber ist danach der Schöpfer eines Werkes. Wenn mehrere Leute an einem
Werk mitgearbeitet haben, und sich die einzelnen Anteile nicht voneinaner
trennen lassen, dann spricht man von Miturhebern, ansonsten ist jeder Urheber
seines Anteils am Werk.
Wenn der Urheber nicht klar erkennbar ist, so kann seine Urheberschaft auch
vermutet werden, etwa auf Grund von Pseudonymen u.ä.. Wenn dies nicht der Fall
ist, dann geht die Urheberschaft auf den Verleger, welcher das Werk veröffent-
licht hat über, bis der richtige Urheber gefunden ist.
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