Die Abmahnung


Eine Abmahnung ist eine Aufforderung auf Unterlassung, wobei hier versucht wird, den Unterlassungsanspruch aussergerichtlich geltend zu machen. Zur Sicherung des Unterlassungsanspruchs wird von dem Verletzer ausserdem ein Vertragsstrafeversprechen gefordert. In der Praxis sind hier zwischen 5.000 und 10.000 DM üblich. Da die Abmahnung eine gewisse Eilbedürftigkeit hat, besteht weiterhin ein recht kurze Frist von 5-14 Tagen.

Was tun, wenn man eine Abmahnung erhalten hat?

Eine Abmahnung sollte keinesfalls ignoriert werden. Prinzipiell hat der Abgemahnte drei Möglichkeiten, zu reagieren:
  1. Er gibt die Unterlassungserklärung ab und erklärt sich bereit, die Kosten zu übernehmen
    (Dies wird der Fall sein, wenn die Abmahnung offensichtlich gerechtfertigt ist)
  2. Er gibt zwar die Unterlassungserklärung ab, übernimmt jedoch nicht die Kosten
    (Hierbei ist zu beachten, dass der Abmahnende sehr wahrscheinlich auf Kostenerstattung klagen wird. Dabei wird ein Anwalt notwendig, der auf jeden Fall vom Abgemahnten selbst zu bezahlen ist, wodurch die Kosten sogar noch erhöht werden können, aber nur wenig sinken werden.)
  3. Er verweigert, die Unterlassungserklärung abzugeben und übernimmt auch nicht die Kosten
    (Hier wird ein Anwalt auf jeden Fall notwendig. Des weiteren kann beim Gericht eine Schutzschrift hinterlegt werden, wodurch einer einstweiligen Verfügung durch den Abmahnenden zuvorgekommen werden kann.
    Ausserdem kann eine negative Feststellungsklage eingereicht werden, wodurch der Abgemahnte einer Klage des Abmahnenden zuvorkommt und nun dieser zu beweisen hat, dass er im Recht ist und nicht der Abgemahnte beweisen muss, dass der Abmahnende im Unrecht ist.)
Tiefergehende Informationen finden Sie unter anderem in der Abmahn-FAQ von Rechtsreferendar Leif Kuse.